Beratung Nachhaltigkeit

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ wird in vielen Bereichen unterschiedlich verwendet. Wir sprechen von der Nachhaltigkeit des Wirtschaftens und meinen damit den nachhaltigen Erfolg von Unternehmen, ohne Schaden für die Umwelt oder Menschen. Kernpunkte hierbei sind die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDG), die mit der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ umgesetzt werden. Diese beinhaltet in kurzer Zeit eine umfassende Transformation in den Bereichen Energie, Verkehr, Wohnen sowie Kreislaufwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft.

Die drei Säulen der Nachhaltigkeit bestehen aus Ökologie, Soziales und Governance (Führung). Im Rahmen des „European Green Deals“ wurden und werden einige gesetzliche Regelungen erlassen, die teilweise schon heute, größtenteils jedoch in den nächsten Jahren in Kraft treten.

Wesentliche Regelungen sind die EU-Taxonomie-Verordnung (VO 2020/852) und die Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD (RL 2022/2464). Beide enthalten Berichtspflichten, die für viele Unternehmen in den nächsten Jahren gültig werden.

Unternehmen, die Anfang 2023 nicht berichtspflichtig waren und auch nicht als KMU gelten, müssen 2026 für das Jahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und diesen veröffentlichen. Betroffene Unternehmen sollten frühzeitig beginnen, sich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten.

10 Thesen zur Nachhaltigkeit

Auch ohne aktuelle gesetzliche Anforderungen sind vielleicht einige der nachfolgenden Thesen ein Grund für Sie, in Ihrem Unternehmen baldmöglichst ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem einzuführen.

  1. Wir möchten unseren aktuellen Stand im Bereich Nachhaltigkeit prüfen.
  2. Mitarbeitende erwarten von unserem Unternehmen mehr Engagement beim Thema Nachhaltigkeit.
  3. Wir möchten uns aktiv für die Verringerung der Klimawandelfolgen einsetzen.
  4. Wir sind vom Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz betroffen und wissen nicht, was nun zu tun ist.
  5. Wir möchten das Image unseres Unternehmens hinsichtlich Nachhaltigkeit verbessern.
  6. Unsere Kunden fragen vermehrt nach Themen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit.
  7. Wir müssen zukünftig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und möchten uns darauf vorbereiten.
  8. Wir möchten mittelfristig klimaneutral werden.
  9. Wir möchten den CO2-Fußabdruck unseres Unternehmens ermitteln und angemessen verbessern.
  10. Wir möchten freiwillig ein Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen.

FAQ zur Nachhaltigkeit

Nein, die Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements ist nicht verpflichtend, zumal derzeit keine Norm existiert, anhand deren ein solches System zertifizierbar wäre.

Die Einführung eines solchen Systems ist trotzdem sinnvoll, damit das Unternehmen systematisch die vielen Herausforderungen in diesem Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsberichterstattung, EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Ermittlung von Treibhausgasemissionen etc. meistern kann.

Da die Nachhaltigkeit das gesamte Unternehmen inkl. seiner Lieferketten durchdringt, kann z. B. durch Bildung von Nachhaltigkeitsteams die Anforderungen Umwelt, Soziales und Governance systematisch ermittelt werden. Da hier verschiedene Themen zusammenwirken, ist dies eine wichtige Voraussetzung für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten.

Es werden nicht direkt „Nachhaltigkeitsmanagementsysteme“ gefordert, jedoch steht das Thema „Nachhaltigkeit“ in vielen Bereichen derzeit ganz oben.

Die Wettbewerbsvorteile können erheblich sein. Nicht zuletzt weil Unternehmen nun auch Nachhaltigkeits-Ratings unterliegen, sind diese Themen für den Wettbewerb unerlässlich.

Die wichtigsten Komponenten sind:

  1. Benennung eines Nachhaltigkeitsteams und Festlegung der Aufgaben und Themenfelder
  2. Sammlung vorhandener Daten aus Umweltmanagement, Arbeitsschutz, Governance, Lieferkette
  3. Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse um zu ermitteln, welche Themen konkret weiter zu vertiefen sind
  4. Zusammenstellung der noch fehlenden Daten und Informationen
  5. Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts.

Der Weg zum CSR-Bericht

Betriebe, die in den nächsten Jahren einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen wollen, sollten wie folgt vorgehen:

Im ersten Schritt sollte ein Nachhaltigkeitsteam gebildet werden, in dem die verschiedenen Themenbereiche rund um Nachhaltigkeit abgebildet werden. Hier laufen die Kenntnisse über die Umweltsituation, Soziales (Arbeitnehmerrechte etc.), Governance (Führung) sowie zur Lieferkette beziehungsweise Wertschöpfungskette zusammen. Das Team trifft die Entscheidungen, wie die Berichterstellung erfolgt (etwa mit Hilfe des DNK) und in wie weit weitere Berichtspflichten (zum Beispiel auf Grund der EU-Taxonomie-Verordnung) anstehen.

Im zweiten Schritt führt das Team die Bestandsaufnahme durch, welche Informationen im Haus bereits vorhanden sind. Managementsysteme wie Umweltmanagement (ISO 14001, EMAS), Energiemanagement (ISO 50001) oder Arbeitsschutzmanagement (ISO 45001) liefern hierfür wertvolle Daten.

In der Wesentlichkeitsanalyse (dritter Schritt) wird bestimmt, welche Themen aus Sicht der Stakeholder für das Unternehmen hinsichtlich Nachhaltigkeit relevant sind.

Jetzt legt das Team in einem vierten Schritt fest, welche Daten nun noch benötigt werden, um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Nachdem diese ermittelt sind, kann der Nachhaltigkeitsbericht erstellt und veröffentlicht werden. Stand Mitte 2023 ist noch unklar, wie und durch wen ein verpflichtender Nachhaltigkeitsbericht vor der Veröffentlichung geprüft wird (z. B. Wirtschaftsprüfer). Bis 2024 muss der deutsche Gesetzgeber hierfür die Regeln festlegen.

Wer vorab schon freiwillige Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen möchte, kann dies jetzt schon tun. Es hilft auf jeden Fall, sich darauf vorzubereiten, wenn die Berichterstattung verpflichtend wird. Vor allem die Wesentlichkeitsanalyse nimmt (zumindest beim ersten Mal) sehr viel Zeit in Anspruch und sollte deshalb sehr bald begonnen werden.

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